Mit dem neuen Jahr sind wieder einige Neuerungen in Kraft getreten.
Wir unterstützen Sie bestmöglich, damit Sie die Gesetze erfüllen und alle Daten im Überblick behalten.
Gebäudeeffizienzrichtlinie: Der größte Teil des Energieverbrauchs in Europa ist auf Gebäude zurückzuführen. Die Gebäudeeffizienzrichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) zielt unter anderem darauf ab, den Gebäudebestand bis 2050 zu dekarbonisieren. Auch Immobilienunternehmen werden hier in die Pflicht genommen. Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors ist ein Prozess zur Reduzierung des CO2 Fußabdrucks von Gebäuden. Dies kann durch eine Vielzahl von Maßnahmen erreicht werden, z. B. durch den Einsatz moderner Gebäudetechnik wie effizienterer Heiz- und Kühlsysteme, Fernwärme, Wärmepumpen, Isolierung und Beleuchtung.
Energiekostenprognose: Wohngebäudeeigentümer mit jeweils mindestens zehn Wohneinheiten müssen ihre Mieter individuell bis spätestens 31.01.2023 über die Höhe ihrer voraussichtlichen Energiekosten informieren gemäß § 9 Abs. 2 EnSikuMav.
Smart Meter Rollout: Die nächste Stufe der Heizkostenverordnung ist gestartet, dabei müssen fernauslesbare Geräte beim Einbau interoperabel mit den Systemen anderer Hersteller und an ein Smart Meter Gateway (SMG) anbindbar sein. Das betrifft Heizkostenverteiler und eichpflichtige Messgeräte wie Wasser- und Wärmezähler. Bis 2027 müssen auch Bestandsliegenschaften mit fernauslesbaren und interoperablen Messgeräten ausgestattet sein!
Kohlendioxidaufteilung: Ab dem 01.01.2023 müssen Vermieter einen Teil der Kohlendioxidkosten für Heizöl, Erdgas und Fernwärme übernehmen, den Mieter bisher allein trugen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes.
Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude: Zwei wesentliche Neuerungen zum 01.01.2023 sind bei der novellierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das Setzen stärkerer Anreize für serielles Sanieren und ein höherer Bonus, um Worst Performing Buildings energetisch fit zu machen.
Energiekostenprognose: Wohngebäudeeigentümer mit jeweils mindestens zehn Wohneinheiten müssen Ihre Mieter individuell bis spätestens 31.01.2023 über die Höhe ihrer voraussichtlichen Energiekosten informieren gemäß § 9 Abs. 2 EnSikuMav.
Nicht neu, aber dringend aus 2022 umzusetzen: die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI): Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Die EED ist ein wichtiger Meilenstein, um die Nachhaltigkeit und Effizienz in Immobilien zu steigern. Dazu wird die Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) für Mieter und der Einbau fernauslesbarer Verbrauchsmedien verpflichtend. Erfüllen Sie mit Qivalo die gesetzlichen Regelungen und reduzieren auch Sie Ihren CO2-Abdruck! Mit uns erhalten Sie eine ganzheitliche Lösung, die Metering und Submetering dank eines SMGs bündelt.
Die Neuerungen beweisen einmal mehr:
Es lohnt sich für mehr Energieeffizienz in Ihren Immobilien zu sorgen!
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