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SMART-METER-ROLLOUT ALS CHANCE NUTZEN

Aktualisiert: 20. Jan. 2022

Eine wichtige Voraussetzung, um in die Energiezukunft zu starten, ist der flächendeckende Einbau von digitalen Zählern bzw. Smart Metern. Für den Einbau der intelligenten Messsysteme ist deutschlandweit ein Zeitplan festgelegt worden. Dieser wird auch Smart Meter Rollout genannt.

Ganz generell gilt: Ein grundzuständiger Messstellenbetreiber muss in seinem Netzgebiet Messstellen im Strombereich mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messystemen ausstatten, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.

Beim Smart Meter Rollout unterscheidet man zwischen den modernen Messeinrichtungen (mM) und den intelligenten Messsystemen (iM). Moderne Messeinrichtungen (digitaler Stromzähler ohne Kommunikations-Gateway) erhalten alle Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden pro Jahr. Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden erhalten stattdessen ein intelligentes Messsystem (digitaler Zähler mit Kommunikations-Gateway).


Die Einbaupflicht gilt für folgende Parteien:

Ab 2018: Großverbraucher, die jährlich mehr als 10.000 Kilowattstunden verbrauchen, müssen bereits heute ein intelligentes Messsystem installieren. Gleiches gilt für Betreiber von PV-Anlagen oder BHKWs mit einer elektrischen Anschlussleistungen zwischen 7 und 100 Kilowatt. Bei einer Neuinstallation, darf der Messstellenbetreiber seit 2018 auch Erzeuger mit einer Leistung zwischen 1 und 7 Kilowatt mit einem entsprechenden System ausrüsten.

Ab 2020: Die Einbauschwelle sinkt laut Zeitplan für den Smart Meter Rollout – wer also zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden verbraucht, muss sich entsprechend um intelligente Zähler kümmern. Der optionale Einbau, beauftragt vom Messstellenbetreiber, ist ab 2020 auch für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von weniger als 6.000 Kilowattstunden möglich.

Ab 2032: Ziel ist es, den Smart Meter Rollout im Jahr 2032 abgeschlossen zu haben – das bedeutet alle Messstellen in Deutschland sollen dann mindestens mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet worden sein. Der Zeitplan hängt aber entscheidend davon ab, wann die ersten, vom BSI zugelassenen Smart Meter Gateways zertifiziert werden. Derzeit ist damit zu rechnen, dass dies im Laufe des Jahres 2018 passieren wird und der Zeitplan dann umgesetzt werden wird.

Der Gesetzgeber definiert in seinem Zeitplan rund um den Smart Meter Rollout konkret, welche Umstellungszeiten für den obligatorischen und optionalen Smart Meter Rollout gelten. In der nachfolgenden Darstellung haben wir diese für Sie zusammengefasst:



Mit der Umstellung auf Smart Meter ergeben sich sowohl aus strategischer, kommerzieller als auch aus operativer Sicht einige Vorteile:

Strategische Sicht:

- Besetzen der Gatewayposition in den eigenen Beständen

- Datenhoheit und Datenkontrolle

- Einheitliche Geräteinfrastruktur

- Möglichkeit der Integration von Mieterstrommodellen

Wertschöpfung und Effizienz:

- Wertschöpfung im Messstellenbetrieb möglich

- Schnellere Nebenkostenabrechnung durch Vorliegen der Verbrauchswerte am Hauptzähler

Operative Tätigkeiten:

- Prozesse für Erhebung der Gerätemiete in der verbrauchskostenabhängigen Abrechnung vorhanden

- Verhindern von „Wildwuchs“ in den Schaltkästen

- Leerstandsmanagement




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